Insolvenzrecht

Insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist ein fundiertes Verständnis des Insolvenzrechts von entscheidender Bedeutung. Unsere Kanzlei steht Gläubigern bei allen Fragen rund um Insolvenzverfahren zur Seite. Wir begleiten Sie von der Anmeldung Ihrer Forderungen bis hin zu Verhandlungen über bestehende Verträge.

Forderungsanmeldung
Wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, müssen Gläubiger ihre Forderungen rechtzeitig anmelden, damit sie in die Insolvenztabelle aufgenommen werden. Wir unterstützen Sie bei der korrekten Formulierung und fristgerechten Einreichung Ihrer Ansprüche.

Eigentumsvorbehaltsklausel
Unternehmerisch tätige Gläubiger sollten stets prüfen, ob eine Eigentumsvorbehaltsklausel wirksam vereinbart wurde, um ihre Waren und Ansprüche zu schützen. Wir prüfen bestehende Vertragsklauseln, beraten zur rechtlichen Durchsetzung Ihres Eigentumsvorbehalts und vertreten Ihre Interessen gegenüber Insolvenzverwaltern und anderen Beteiligten.

Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter oder Schuldner
Gerade in laufenden Geschäftsbeziehungen stellt sich oft die Frage, ob Verträge nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortgeführt werden oder nicht. Wir unterstützen Sie bei Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter und dem Schuldner, wägen Vor- und Nachteile einer Vertragsfortsetzung ab und entwickeln die für Sie passende Strategie.

Forderungseintreibung gegen Versicherer oder Geschäftsleitung
In manchen Fällen können Gläubiger nicht nur Ansprüche gegen den insolventen Schuldner selbst, sondern auch gegen dessen Versicherer oder sogar gegen die Geschäftsleitung geltend machen – beispielsweise bei Pflichtverletzungen. Wir prüfen Ihren konkreten Fall, beraten Sie zu den Erfolgsaussichten einer Klage und vertreten Ihre Interessen konsequent vor Gericht.

Mit unserer umfassenden Expertise im Insolvenzrecht tragen wir dazu bei, Ihre Ansprüche bestmöglich zu sichern und wirtschaftliche Verluste zu minimieren. Kontaktieren Sie uns gerne, um Ihr Anliegen individuell zu besprechen.

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